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   OLG Hamm, 11.01.1991 - 20 U 164/90   

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https://dejure.org/1991,6571
OLG Hamm, 11.01.1991 - 20 U 164/90 (https://dejure.org/1991,6571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.1991 - 20 U 164/90 (https://dejure.org/1991,6571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 1991 - 20 U 164/90 (https://dejure.org/1991,6571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 5 Nr. 5
    Verstoß gegen das Anerkenntnisverbot bei wechselseitigem Anspruchsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkentnisverbot; Vergleich

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 307
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - 4 U 149/11

    D&O-Versicherung im Focus der Rechtsprechung

    In aller Regel stellt ein Schreiben des Gläubigers, mit dem Schadensersatz gefordert wird, eine ausreichende Inanspruchnahme dar (vergl. OLG Hamm, r + s 1991, 408, 409).

    Gleichwohl ist die Beurteilung, ob - ungeachtet der Schriftlichkeit - tatsächlich eine ernstliche Inanspruchnahme vorliegt, eine tatrichterliche Frage, die von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (OLG Hamm, r + s 1991, 408).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11

    Keine Anspruchserhebung im Sinne des claims made-Prinzips bei nicht ernstlicher

    In aller Regel - zumal, wenn wie hier der Schadensersatzgläubiger nicht selbst Versicherungsnehmer ist - stellt ein Schreiben des Gläubigers, mit dem Schadensersatz gefordert wird, eine ausreichende Inanspruchnahme dar (vergl. OLG Hamm, r + s 1991, 408, 409).

    Gleichwohl ist die Beurteilung, ob - ungeachtet der Schriftlichkeit - tatsächlich eine ernstliche Inanspruchnahme vorliegt, eine tatrichterliche Frage, die von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (OLG Hamm, r + s 1991, 408).

  • OLG Hamm, 13.04.2005 - 20 U 231/04

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei Obliegenheitsverletzung infolge

    Zweck dieses Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots ist es zu verhindern, daß sich Versicherungsnehmer und Dritte auf Kosten des Versicherers arrangieren und dadurch dem Versicherer die ihm nach den Bedingungen allein zustehende Herrschaft der Fallbearbeitung nehmen (Senat, Urt.v. 11.01.1991 - 20 U 164/90 - VersR 1992, 307).
  • OLG Köln, 15.08.2023 - 9 U 183/21
    Entscheidend ist, dass sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen und dass er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme vom Versicherungsnehmer verstanden werden kann (BGH r+s 2004, 411 [412]; Senatsurteil vom 05.03.1996 - 9 U 172/95 - r+s 1998, 323; OLG Hamm r+s 1991, 408).
  • OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01

    Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von

    Der Versicherungsnehmer kann in diesem Sinne die Leistung vom Versicherer verlangen, sobald er von einem Dritten ernsthaft und unmissverständlich - wenn auch nur andeutungsweise, vorsorglich oder unter Vorbehalt - in Anspruch genommen wird (Senat, a. a. O.; OLG Hamm, r+s 1991, S. 408).
  • OLG Celle, 04.11.2004 - 8 U 81/04

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzung

    Die Belehrungspflicht trifft den Versicherer nur im Hinblick auf Auskunftspflichten nach § 34 VVG, nicht dagegen auch für Anzeigepflichten nach § 33, 153 Abs. 4 VVG oder § 5 Ziff. 2 AHB bzw. hier § 16 Ziff. 3 AVB 94 (vgl. OLG Saarbrücken, OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Köln VersR 1998, 1105, 1107; OLG Hamm r+s 1991, 408, 410; Prölss/Martin, § 33 Rdnr. 11; ferner Beschluss des Senats vom 4. Juni 2004 - 8 W 191/04-).
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