Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.01.1991 - 20 U 164/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AHB § 5 Nr. 5
Verstoß gegen das Anerkenntnisverbot bei wechselseitigem Anspruchsverzicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anerkentnisverbot; Vergleich
Papierfundstellen
- VersR 1992, 307
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - 4 U 149/11
D&O-Versicherung im Focus der Rechtsprechung
In aller Regel stellt ein Schreiben des Gläubigers, mit dem Schadensersatz gefordert wird, eine ausreichende Inanspruchnahme dar (vergl. OLG Hamm, r + s 1991, 408, 409).Gleichwohl ist die Beurteilung, ob - ungeachtet der Schriftlichkeit - tatsächlich eine ernstliche Inanspruchnahme vorliegt, eine tatrichterliche Frage, die von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (OLG Hamm, r + s 1991, 408).
- OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 4 U 176/11
Keine Anspruchserhebung im Sinne des claims made-Prinzips bei nicht ernstlicher …
In aller Regel - zumal, wenn wie hier der Schadensersatzgläubiger nicht selbst Versicherungsnehmer ist - stellt ein Schreiben des Gläubigers, mit dem Schadensersatz gefordert wird, eine ausreichende Inanspruchnahme dar (vergl. OLG Hamm, r + s 1991, 408, 409).Gleichwohl ist die Beurteilung, ob - ungeachtet der Schriftlichkeit - tatsächlich eine ernstliche Inanspruchnahme vorliegt, eine tatrichterliche Frage, die von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (OLG Hamm, r + s 1991, 408).
- OLG Hamm, 13.04.2005 - 20 U 231/04
Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei Obliegenheitsverletzung infolge …
Zweck dieses Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots ist es zu verhindern, daß sich Versicherungsnehmer und Dritte auf Kosten des Versicherers arrangieren und dadurch dem Versicherer die ihm nach den Bedingungen allein zustehende Herrschaft der Fallbearbeitung nehmen (Senat, Urt.v. 11.01.1991 - 20 U 164/90 - VersR 1992, 307).
- OLG Köln, 15.08.2023 - 9 U 183/21 Entscheidend ist, dass sich der Gläubiger entschlossen hat, Schadenersatzansprüche gerade gegen den Versicherungsnehmer geltend zu machen und dass er diesen Entschluss in einer Art und Weise zu erkennen gibt, die als ernstliche Erklärung der Inanspruchnahme vom Versicherungsnehmer verstanden werden kann (BGH r+s 2004, 411 [412]; Senatsurteil vom 05.03.1996 - 9 U 172/95 - r+s 1998, 323; OLG Hamm r+s 1991, 408).
- OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01
Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von …
Der Versicherungsnehmer kann in diesem Sinne die Leistung vom Versicherer verlangen, sobald er von einem Dritten ernsthaft und unmissverständlich - wenn auch nur andeutungsweise, vorsorglich oder unter Vorbehalt - in Anspruch genommen wird (…Senat, a. a. O.; OLG Hamm, r+s 1991, S. 408). - OLG Celle, 04.11.2004 - 8 U 81/04
Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzung
Die Belehrungspflicht trifft den Versicherer nur im Hinblick auf Auskunftspflichten nach § 34 VVG, nicht dagegen auch für Anzeigepflichten nach § 33, 153 Abs. 4 VVG oder § 5 Ziff. 2 AHB bzw. hier § 16 Ziff. 3 AVB 94 (…vgl. OLG Saarbrücken, OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Köln VersR 1998, 1105, 1107; OLG Hamm r+s 1991, 408, 410;… Prölss/Martin, § 33 Rdnr. 11; ferner Beschluss des Senats vom 4. Juni 2004 - 8 W 191/04-).